INSTITUT für KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK


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Prüfungsausschuss Kunst/Kunstpädagogik

Der Prüfungsausschuss tagt ca. 1x alle drei Monate. Anträge und Unterlagen für die nächste Sitzung sind jeweils einzureichen bis

01. März,
01. Juni,
01. September,
01. Dezember
eines Jahres.

pruef-kunst@uni-osnabrueck.de

Der Prüfungsausschuss Kunst/Kunstpädagogik im Fachbereich 01 hat im Februar 2025 seine Arbeit aufgenommen.

Rückfragen richten Sie bitte an den:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Zur Zeit führt den Vorsitz Frau Prof. Dr. Bettina Bruder. Die weiteren Mitglieder des Ausschusses werden hier aufgelistet.

Bitte wenden Sie sich zur Vorbereitung eines Antrages zunächst an das Studienbüro Kunst/Kunstpädagogik.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten finden Sie hier.

Anträge

Anträge an den Prüfungsausschuss legen Sie bitte spätestens zu den jeweils oben genannten Eingabeterminen vor. Senden Sie dazu die nachfolgend genannten Unterlagen zusammengefügt in einem pdf-Dokument an
pruef-kunst@uni-osnabrueck.de 

Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen der UOS und anderer deutscher Universitäten
Zur Vorbereitung einer Anerkennungsangelegenheit sind folgende Unterlagen an den Prüfungsausschuss zu übersenden:

  • ein Antragsschreiben* (s.u.)
  • ein vollständig und korrekt ausgefülltes und ggf. mit den Fachvertreter:innen abgestimmtes Anerkennungsformular. WICHTIGER HINWEIS: Die Linie "Unterschrift" unten rechts auf dem Anerkennungsformular muss frei bleiben. Auf dieser unterschreibt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, wenn der Antrag genehmigt wurde. Der Prüfungsausschuss kann die Annahme eines Antrags verweigern, wenn das Anerkennungsformular nicht korrekt und vollständig ausgefüllt wurde!
  • die Transkripte bzw. Zeugnisse oder Leistungsnachweise, mit denen die anzuerkennende Leistung dokumentiert wird.
  • die Modulbeschreibungen, falls Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen, die an anderen Universitäten oder in anderen Fächern der Universität Osnabrück erbracht wurden.

Anerkennung von Studienleistung im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes

Bitte beachten Sie, dass dem Erbringen von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement zugrunde liegen muss. Im Institut Kunst/Kunstpädagogik ist dieses Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts mit den Fachvertreter:innen abzustimmen und wird dann im Prüfungsausschuss beschlossen.

Zur Vorbereitung eines Learning Agreement sollten Studierende folgende Unterlagen an den Prüfungsausschuss übersenden:

  • ein Antragsschreiben* (s.u.)
  • ein vollständig und korrekt ausgefülltes und mit den Fachvertreter:innen abgestimmtes Formular
  • eine ergänzende Erklärung zum Learning Agreement für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Kunst/Kunstpädagogik im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes, mit Hilfe derer versichert wird, dass keine Doppelverbuchung der Leistungen erfolgt. Bitte hierzu Frau Prof. Sigrun Jakubaschke-Ehlers kontaktieren und in Absprache mit ihr die Unterlagen vorbereiten.
  • ggf. für die Bearbeitung des Anliegens notwendige Unterlagen (z.B. Veranstaltungsbeschreibung o.ä.)

*Erläuterung:

Das Antragsschreiben umfasst ein selbst aufgesetztes Schreiben mit Briefkopf (Anschrift, Ort, Datum, Adressat), Betreff, Anrede, Informationen zum:zur Antragsteller:in, d.h. Ausführung in welchem Semester Sie sind, welchen Studiengang Sie belegen, sowie Formulierung, was genau Sie beantragen, Kontext und Beschreibung Ihres Anliegens inklusive Begründung desselben, Grußformel, Unterschrift, Verweis auf Anlagen.